TIMIFY Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Section I. Allgemeine Bestimmungen 

1.  Gegenstand und Umfang

  1. TIMIFY - TerminApp GmbH, Balanstr. 73, 81541 München, Deutschland ("TIMIFY") bietet eine Lösung für Online-Terminbuchung und Ressourcenmanagement ("Software") als Software-as-a-Service (SaaS) an. 
  2. Kunden ("Abonnenten"),, die eine “Licence Subscription Agreement” (“Lizenzvereinbarung SaaS”) mit TIMIFY abschließen, können - während der Laufzeit der Lizenzvereinbarung - die Software nutzen, um ihren Kunden oder Interessenten verfügbare und online buchbare Termine anzubieten. Darüber hinaus können sie alle Verfügbarkeiten ihrer buchbaren Ressourcen effizient kontrollieren und verwalten. Für weitere Details und Bestimmungen siehe auch Abschnitt II: Licence Subscription.
  3. TIMIFY kann die Software in Übereinstimmung mit bestimmten Service-Levels bereitstellen, die in einem bestimmten "Service Level Agreement" ("SLA") beschrieben sind. Weitere Einzelheiten und Bestimmungen finden Sie auch in Abschnitt III: Service Level Agreements.
  4. Darüber hinaus können Kunden bestimmte "Professional Services" von TIMIFY anfordern, die in einem “Professional Services Agreement”  ("Auftrag zur Erbringung von Programmierdienstleistungen") definiert sind. Weitere Einzelheiten und Bestimmungen finden Sie auch in Abschnitt IV: Professional Services.
  5. Partnerunternehmen ("Partner") bewerben, verkaufen und/oder vertreiben Abonnements der Software ("Partneraktivitäten") an andere Unternehmen, wie von den Parteien im "Partner Agreement" ("Partnervertrag") vereinbart. Weitere Einzelheiten und Bestimmungen finden Sie auch in Abschnitt V: Partner Activities.
  6. Sowohl die Software als auch bestimmte Professional Services können Open-Source-Software verwenden; weitere Einzelheiten sind in Abschnitt VI: Open-Source-Software aufgeführt.
  7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), zusammen mit der individuellen Lizenzabonnement-, Professional Services- und/oder Partnervereinbarung (einschließlich eventueller Anhänge), legen die zwischen TIMIFY und dem Kunden geltenden Bedingungen fest ("Vertrag"). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Lizenzabonnement, den Professional Services und/oder dem Partnervertrag hat der jeweilige Vertrag Vorrang.

2. Weitere Definitionen

  1. Affiliates: sind Unternehmen, die mit dem Auftraggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind, an denen der Auftraggeber mehr als 50 % der Anteile hält oder die er direkt oder indirekt beherrscht, die von ihm beherrscht werden, mit denen er unter gemeinsamer Beherrschung steht oder mit denen er in sonstiger Weise im selben Konzernverbund steht.
  2. Vertrag: bezeichnet das jeweilige Lizenzabonnement, Professional Services oder Partnervertragsdokument zwischen TIMIFY und dem Kunden.
  3. Kunde: bezeichnet die Partei, die einen Vertrag mit TIMIFY für Lizenzabonnements, professionelle Dienstleistungen und/oder Partneraktivitäten unterzeichnet hat.
  4. Vertrauliche Informationen: sind alle wesentlichen, nicht öffentlichen, geschäftsbezogenen Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Quellcodes, technisches Know-how, Marketing- und Geschäftspläne, Absatzmengen, Preisgestaltung, Kunden- und Mitarbeiterdaten sowie die Bedingungen dieses Vertrags), unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche, die (i) der anderen Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind, (ii) von der anderen Partei rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, (iii) von der anderen Partei unabhängig entwickelt wurden oder (iv) von der offenlegenden Partei ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnet wurden.
  5. Geistiges Eigentum ("IP"): bezeichnet Patente, Marken, Urheberrechte (einschließlich Rechte an Objekt- und Quellcode), Rechte an Mustern, Gebrauchsmustern, Rechte an Know-how und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind.
    • a) TIMIFY IP: jegliches bestehende IP in Bezug auf die Software, einschließlich des Backends und des „uncustomised“ Frontends der TIMIFY-Systeme.
    • b) Anpassungs-IP: jede neue IP, das sich auf die Anpassung des Backends und/oder Frontends von TIMIFY bezieht.
    • c) IP für professionelle Dienstleistungen: jedes neue IP, das im Zusammenhang mit professionellen Dienstleistungen geschaffen wird und nicht Teil des TIMIFY-IP ist.
  6. Partei(en): bezeichnet die andere Vertragspartei bzw. alle Vertragsparteien.
  7. Benutzer: bezeichnet jeden Benutzer des Kunden, dem Zugang zur Software gewährt wird.

3. Vertraulichkeit 

  1. Obwohl die Parteien bestrebt sind, so wenig vertrauliche Informationen wie möglich weiterzugeben, kann es für eine Partei zur Förderung der Zwecke dieses Vertrags notwendig sein, dies zu tun. Dementsprechend kann jede Partei im Rahmen dieses Vertrages vertrauliche Informationen weitergeben und/oder erhalten.
  2. In diesem Fall hat die empfangende Partei alle angemessenen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um die vertraulichen Informationen zu schützen, sie streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Erfüllung des Vertrags zu verwenden. Mit Ausnahme von Empfängern, die unbedingt davon Kenntnis haben müssen und auf die Pflichten und Beschränkungen im Zusammenhang mit vertraulichen Informationen hingewiesen wurden, darf die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen weitergeben oder verwenden. 
  3. Wird die empfangende Partei durch ein gerichtliches oder behördliches Verwaltungsverfahren zur Offenlegung vertraulicher Informationen gezwungen oder vermutet sie eine Verletzung der Vertraulichkeit oder einen unbefugten Zugriff auf die vertraulichen Informationen (z. B. aufgrund eines Eindringens oder eines Sicherheitsvorfalls), so hat die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich zu benachrichtigen, damit die offenlegende Partei geeignete Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer vertraulichen Informationen ergreifen kann. Wenn die empfangende Partei nach Ansicht des Rechtsbeistands der empfangenden Partei gezwungen ist, solche vertraulichen Informationen offenzulegen, darf die empfangende Partei ungeachtet des Fehlens solcher Mittel nur die erforderlichen vertraulichen Informationen offenlegen, ohne dafür zu haften.
  4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass ein drohender oder tatsächlicher Verstoß gegen diesen Abschnitt wesentliche und nachteilige Auswirkungen auf die offenlegende Vertragspartei haben und möglicherweise einen nicht wieder gutzumachenden Schaden verursachen könnte, gegen den sie auf dem Rechtsweg keinen angemessenen Rechtsbehelf hätte, und dass der sich aus einem solchen Verstoß ergebende Schaden möglicherweise nur schwer zu ermitteln ist. In jedem solchen Fall vereinbaren die Parteien, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die ihr zustehen, und ohne diese einzuschränken, Anspruch auf angemessene Rechtsmittel hat, einschließlich eines sofortigen Unterlassungsanspruchs und einer bestimmten Leistung, die eine solche Verletzung verbietet.
  5. Dem Kunden ist es untersagt, sich vertrauliche Informationen durch Reverse Engineering zu verschaffen. Unter "Reverse Engineering" sind in diesem Zusammenhang alle Handlungen zu verstehen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und Wiederzusammensetzens und, falls erforderlich, des Wiederzusammensetzens, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu erlangen.
  6. Falls das auf diesen Vertrag anwendbare Recht vorsieht, dass die Pflichten der empfangenden Vertragspartei nach diesem Abschnitt zeitlich begrenzt sind, erlöschen die Pflichten nach diesem Abschnitt drei Jahre nach Ablauf dieses Vertrags.

4. Rechnungsstellung und Buchhaltung

  1. Das Preismodell zwischen TIMIFY und dem Kunden, einschließlich der Rabatte des Kunden, wird in der jeweiligen Vereinbarung festgelegt. Soweit im Vertrag auf Listenpreise von TIMIFY Bezug genommen wird, gelten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des jeweiligen Vertrages gültigen Listenpreise, die TIMIFY im Rahmen seiner allgemeinen Preispolitik ändern kann. In diesem Fall wird TIMIFY dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Preise eine geänderte Preisliste zur Verfügung stellen. Eine Preiserhöhung gilt nicht für Aufträge des Kunden, die vor Inkrafttreten einer geänderten Preisliste bei TIMIFY eingegangen sind.
  2. TerminApp GmbH ist berechtigt, die Lizenzpreise erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei der TerminApp GmbH zu erhöhen. Sobald sich die Lizenzpreise um mehr als 5 % erhöhen, ist die Kundin oder der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen
  3. TIMIFY ist berechtigt, dem Kunden die vollen Gebühren gemäß der individuellen Vereinbarung in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde die Nutzung der Software zu einem früheren Zeitpunkt beendet oder reduziert. 
  4. Gekaufte Software-Abonnementlizenzen können nach der Bestellung nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit storniert oder rückerstattet werden.
  5. Rechnungen von TIMIFY an den Kunden sind innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.  
  6. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist TIMIFY berechtigt, bis zum Zahlungseingang die Softwarelizenzen des Abonnenten zu deaktivieren bzw. ausstehende Softwarelizenzen nur gegen Vorauszahlung zu aktivieren. Die Geltendmachung weiterer Rechte wegen Zahlungsverzuges bleibt hiervon unberührt. 
  7. TerminApp GmbH stellt dem Kunden eine Rechnung per E-Mail an die der TerminApp genannten Adresse. Alle in Rechnung gestellten Beträge müssen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung vollständig bezahlt werden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für überfällige Beträge.
  8. Sollte der Kunde eine Bestellnummer ("PO") benötigen, um die hierunter fälligen Gebühren zu überweisen, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, der TerminApp GmbH eine solche PO rechtzeitig zukommen zu lassen. TerminApp wird die vom Kunden angegebene Bestellnummer auf der entsprechenden Rechnung an den Kunden angeben. Das Versäumnis von TerminApp, eine Bestellnummer auf einer Rechnung anzugeben, entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, für den Inhalt zu zahlen. Wenn der Kunde der TerminApp GmbH keine Bestellnummer mitteilt, sichert der Kunde zu, dass eine Bestellnummer für die Überweisung der vom Kunden geschuldeten Gebühren nicht erforderlich ist.

5.  Laufzeit und Beendigung

  1. Wenn nicht anders vereinbart, haben die beiden Abonnement Optionen folgende Laufzeiten und Kündigungsfristen:
    1. Der Jahresvertrag hat eine reguläre Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich danach automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
    2. Der Monatsvertrag hat eine reguläre Laufzeit von 1 Monat und verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 Monat, sofern er nicht von einer der Parteien zum Laufzeitende gekündigt wird.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für eine Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn die andere Vertragspartei eine Pflicht schuldhaft in erheblichem Maße verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer von der Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist abgestellt hat; oder die andere Vertragspartei zahlungsunfähig
  3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  4. Mit Beendigung des Vertrages endet automatisch auch die dem Kunden eingeräumte kostenlose Lizenz zur eigenen Nutzung der Software sowie zu Schulungs- und Präsentationszwecken. Alle Buchungsbuttons oder Buchungswidgets müssen auf allen Geräten und Programmen des Kunden gelöscht werden. Gegebenenfalls hat der Kunde die ordnungsgemäße und vollständige Löschung zu bestätigen. 

6. Haftung

  1. TIMIFY haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. TIMIFY haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TIMIFY nur nach einem milderen Haftungsmaßstab nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten). 
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
    • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
    • In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 
  2. Die sich aus dem vorstehenden Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch oder zugunsten von Personen, deren Verschulden TIMIFY nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Falle der Arglist, bei einer von TIMIFY übernommenen Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.  Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich von jedem Ereignis höherer Gewalt und geben die voraussichtliche Dauer und das Ausmaß der Behinderungen und Auswirkungen an. Die von einem Ereignis höherer Gewalt bei der Erfüllung dieses Vertrags betroffene Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und das Hindernis zu vermeiden und zu beseitigen. Ist der Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt wahrscheinlich, so arbeiten die Parteien eng zusammen, um die Erbringung der vertraglichen Leistungen aufrechtzuerhalten.

8.  Datensicherheit und Dateneigentum

  1. TIMIFY verpflichtet sich, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Kunden (und insbesondere seiner Kunden, Mitarbeiter und Vertragspartner) zu gewährleisten.
  2. Bei den zu treffenden Maßnahmen handelt es sich um solche der Datensicherheit und zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme in einer dem Risiko angemessenen Weise. TIMIFY berücksichtigt den aktuellen Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten des Verarbeitungsvorgangs und die Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. In diesem Zusammenhang hat TIMIFY das Recht, die Maßnahmen anzupassen, wenn und soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird und die Änderungen in einer für den Kunden nachvollziehbaren Weise dokumentiert werden. Der Kunde wird über die Änderungen im Voraus informiert.
  3. Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen in angemessenem und erforderlichem Umfang (selbst oder durch einen vom Kunden beauftragten Dritten) zu kontrollieren, insbesondere durch Einholung von Auskünften und Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Kontrollen und Überprüfungen vor Ort (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO).
  4. Gemeinsam mit dem Kunden wird TIMIFY - falls erforderlich - eine zusätzliche Anlage zum bestehenden Vertrag erstellen, die den Gegenstand der Auftragsdatenverarbeitung (ADV) enthält.
  5. Die Daten des Kunden sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, seine Daten jederzeit auf Anfrage und nach Beendigung des Vertrags kostenlos zu exportieren. TIMIFY wird einen solchen Export unterstützen. TIMIFY erhält im Rahmen dieses Vertrages eine Lizenz an den Daten des Kunden zum Zwecke der Nutzung der Software und/oder der Professional Services, einschließlich einer Lizenz zur Speicherung, Aufzeichnung, Übertragung, Pflege und Anzeige der Daten des Kunden in dem Umfang, der für die Bereitstellung der Software und/oder der Professional Services erforderlich ist.

9.  Prävention von Bestechung und Korruption

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren und erkennen an, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben und in Zukunft ergreifen werden, um sicherzustellen, dass sie selbst, ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder andere im Namen der Vertragspartei handelnde Personen und Amtsträgern, weder direkt noch indirekt einen finanziellen oder sonstigen Vorteil jeglicher Art oder irgendetwas anderes von Wert angeboten, versprochen, gewährt, genehmigt, erbeten oder angenommen haben, oder Mitarbeitern öffentlicher oder privater internationaler, nationaler oder lokaler Organisationen (Regierungsbeamte) oder anderen Personen, die im Zusammenhang mit der Aushandlung von Verträgen, der Erteilung von Lizenzen, Erlaubnissen oder anderen öffentlichen oder privaten Genehmigungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag von Bedeutung sind, weder direkt noch indirekt einen finanziellen oder sonstigen Vorteil angeboten, versprochen, gewährt, genehmigt oder angenommen.
  2. Die Parteien verpflichten sich und erkennen an, im Zusammenhang mit und während der Laufzeit dieses Vertrags (einschließlich des Erwerbs von Produkten und/oder Inhalten, die für die Lieferung von Waren oder Rechten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Vertrags sind, von Bedeutung sind) alle geltenden Gesetze zur Verhinderung von Bestechung und Korruption in den Rechtsordnungen, in denen Geschäfte im Zusammenhang mit diesem Vertrag getätigt werden, in vollem Umfang einzuhalten, einschließlich in allen Fällen die entsprechenden Bestimmungen des UK Bribery Act 2010.
  3. Eine Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei unverzüglich, wenn sie Kenntnis oder den Verdacht von Korruptionsfällen hat, die in einem angemessenen Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Erfüllung stehen.

10. SOX

TIMIFY erkennt an, dass der Kunde verpflichtet sein kann, die Anforderungen der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) an der U.S. Stock Exchange zu erfüllen. Insbesondere kann der Kunde die Anforderungen der Section 404 des Sarbanes Oxley Act (SOX) an ein wirksames internes Kontrollsystem (IKS) erfüllen. Soweit dieses Erfordernis auch ausgelagerte Prozesse, Waren und/oder Dienstleistungen dieses Vertrages betrifft, die von TIMIFY im Auftrag des Kunden durchgeführt werden, erstreckt sich das vorgenannte SOX-Nachweiserfordernis auch auf die Software und Professional Services.

11. Versicherung

TIMIFY garantiert und sichert zu, insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Industriehaftpflichtversicherung zu haben, die insbesondere die Tätigkeiten von TIMIFY gemäß diesem Vertrag abdeckt.

12.  Ausfuhrkontrolle

Die Software und die Professional Services können den einschlägigen zollrechtlichen Bestimmungen und den Gesetzen zur Exportkontrolle der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union (EU) oder anderer Länder unterworfen sein. Die Parteien verpflichten sich, diese Vorschriften einzuhalten und alle relevanten Angaben zu machen, die die andere Partei zur Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und zur Verwaltung der Grunddaten ihrer logistischen Prozesse benötigt.

13.  Unterauftragnehmer

Beabsichtigt TIMIFY, einen Dritten mit der Durchführung der Software oder der Professionellen Dienstleistungen (ganz oder teilweise) zu beauftragen, so ist TIMIFY verpflichtet, den Kunden hierüber rechtzeitig im Voraus zu informieren und die Namen dieser Dritten schriftlich oder elektronisch zu benennen. TIMIFY wird den betreffenden Dritten durch schriftlichen Vertrag zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen verpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Geheimhaltungsverpflichtungen und die Verpflichtungen in Bezug auf den Datenschutz.

14.    Sonstiges 

  1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TIMIFY auf Dritte übertragen. 
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, TIMIFY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. Dies gilt nicht, wenn aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. 
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt im Falle von Regelungslücken sinngemäß.


Section II. Licence Subscription

1. Lizenz

TIMIFY gewährt dem Abonnenten und seinen verbundenen Unternehmen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software als Dienstleistung für die Dauer des Lizenzabonnements und in dem im Lizenzabonnementvertrag festgelegten Umfang zu nutzen.

2.  Zusätzliche Lizenzen

Während der Vertragslaufzeit kann der Abonnent zusätzliche Lizenzen (d.h. über die ursprünglich vereinbarte Menge hinaus) auf der Grundlage der festgelegten Bedingungen und zu den gleichen Gebühren wie im Lizenz-Abonnementvertrag vereinbart erwerben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist die Laufzeit jeder dieser zusätzlichen Lizenzen nicht deckungsgleich mit der Laufzeit des Lizenzabonnementvertrags, sondern hat eine separate Laufzeit, die mit dem Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Bestellung beginnt.

3.  Rechte und Pflichten des Abonnenten

  1. Die Software darf nur in Übereinstimmung mit den jeweiligen "TIMIFY-Nutzungsbedingungen" verwendet werden, die in der Software angezeigt und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
  2. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, stellt der Abonnent seinen Nutzern einen bestimmten Service und technischen Support für die Software zur Verfügung. Der Service und technische Support soll Fragen der Nutzer klären und bei der Behebung möglicher technischer und administrativer Probleme des Abonnenten helfen ("First und Second Level Support"). TIMIFY unterstützt den Abonnenten bei der Fehlersuche als "Third Level Support" nur in den Fällen, in denen der First und Second Level Support nicht in der Lage ist, ein Problem zu lösen, das auf TIMIFY zurückzuführen ist, von TIMIFY geliefert wurde und nur mit Hilfe von TIMIFY gelöst werden kann.
  3. Der Abonnent kann die Wünsche seiner Nutzer an TIMIFY weitergeben, z.B. für die Entwicklung bestimmter Funktionen oder Add-Ons, sowie andere Marktbeobachtungen.

4.  Rechte und Pflichten von TIMIFY

  1. TIMIFY wird auf eigene Kosten gewährleisten, dass die Rechte zum Betrieb und zur Nutzung der Software für die Dauer dieses Vertrages erhalten bleiben, soweit sie dies nach eigenem Ermessen für wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar erachtet. 
  2. TIMIFY wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf spezifische Probleme des Abonnenten, die dieser nicht ohne Hilfe von TIMIFY lösen kann, reagieren und Support für die Software leisten.

5.  Klagen wegen Verletzung des geistigen Eigentums

  1. TIMIFY bestätigt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Software keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt und dass keine derartigen Ansprüche oder Streitigkeiten oder Verfahren anhängig sind.
  2. TIMIFY verteidigt, entschädigt und hält den Abonnenten auf eigene Kosten schadlos gegenüber allen Ansprüchen Dritter, die in Bezug auf die Software eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum behaupten. TIMIFY zahlt alle angemessenen und ordnungsgemäß dokumentierten Forderungen, Verbindlichkeiten, Verfahren, Kosten, Ausgaben, Schäden und Strafen in Bezug auf (oder jeden Betrag, dem in einem Vergleich zugestimmt wurde) jeden Anspruch auf geistige Eigentumsrechte, der sich als rechtmäßig und gerechtfertigt erweist.
  3. TIMIFY ist nicht verantwortlich für die Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter, wenn die Verletzung durch eine Änderung der Software durch den Abonnenten verursacht wird oder daraus resultiert.
  4. Falls ein Dritter einen Anspruch auf geistiges Eigentum erhebt, muss der Abonnent TIMIFY unverzüglich über diesen Anspruch informieren.
  5. TIMIFY ist nicht verpflichtet, den Abonnenten im Zusammenhang mit einer solchen Verteidigung oder Beilegung zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn der Abonnent einer Beilegung des Anspruchs ohne die schriftliche Zustimmung von TIMIFY zustimmt, es sei denn, TIMIFY hat nicht angemessen auf die Benachrichtigung des Abonnenten über den Anspruch, wie in diesem Abschnitt festgelegt, reagiert.
  6. Unabhängig davon wird TIMIFY im Falle eines berechtigten Anspruchs auf eigene Kosten das Recht zur uneingeschränkten Nutzung der Software erwerben oder die Software auf eigene Kosten so ändern, dass die Rechte Dritter nicht verletzt werden.

6.  Erteilung von Lizenzen und Werbematerialien 

  1. Alle Rechte an der Software (einschließlich des Quell- und Objektcodes, aller Komponenten, einschließlich aller neuen Releases, Upgrades, Updates und der Dokumentation) stehen ausschließlich TIMIFY zu. Alle von TIMIFY herausgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind und bleiben Eigentum von TIMIFY. Die Anfertigung von Kopien der Unterlagen und Informationen sowie die Bearbeitung, Änderung, Übersetzung, Konvertierung und/oder Weiterentwicklung sind nur zulässig, wenn dies für die Nutzung der vertraglichen Leistungen zwingend erforderlich ist und TIMIFY zuvor schriftlich zugestimmt hat. 
  2. Der Abonnent wird die geistigen Eigentumsrechte und das Know-how von TIMIFY weder selbst angreifen noch durch Dritte angreifen lassen oder Dritte bei Angriffen in irgendeiner Form unterstützen. Der Partner wird den Firmennamen, die Marken oder sonstige Zeichen von TIMIFY nicht als Teil seines Unternehmens im Handelsregister oder als Teil einer Domain eintragen oder in sonstiger Weise für andere als die vertraglichen Zwecke nutzen. 
  3. TIMIFY räumt dem Abonnenten für die Dauer des Vertrages das widerrufliche Recht ein, die Marken und sonstigen Zeichen von TIMIFY nach den Vorgaben von TIMIFY zu nutzen. Dabei hat sich der Abonnent auf seine Rechtsstellung als TIMIFY-Abonnent zu berufen.
  4. Wenn nicht anders vereinbart, kann TIMIFY den Firmennamen und/oder die Marke des Abonnenten auf der Website von TIMIFY und/oder in Werbematerialien verwenden. In diesem Fall wird TIMIFY den Abonnenten über eine solche Nutzung informieren, darf die Marken nicht verändern und wird sich an alle möglichen Markenrichtlinien des Abonnenten halten, die TIMIFY zur Verfügung stehen.


Section III. Service Level Agreements (SLA)

  1. Ein SLA ist ein Vertrag zwischen den Parteien, in dem die erbrachten Leistungen, die mit diesen Leistungen verbundenen Indikatoren, akzeptable und inakzeptable Leistungsniveaus, die Verpflichtungen beider Parteien und die unter bestimmten Umständen zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt sind.
  2. TIMIFY kann dem Kunden ein spezifisches SLA anbieten, das auf der Anzahl der Lizenzen und/oder dem Umfang der betroffenen Professional Services basiert. Nur in diesem Fall garantiert TIMIFY bestimmte Service Levels und Leistungsindikatoren (wie z. B. den Prozentsatz der Ausfallzeit), wie im SLA in Bezug auf die Leistung der Software und/oder der Professional Services vereinbart.
 

Section IV. Professional Services

1. 1. Professional Services and Deliverables

  1. TIMIFY erbringt die Professional Services in Übereinstimmung mit den Bedingungen, dem Umfang, den Spezifikationen, den Zeitplänen sowie der Zeit und dem Ort der Erbringung, die in der Vereinbarung über Professional Services festgelegt sind, und liefert dem Kunden das aus diesen Professional Services resultierende Produkt ("Deliverables").
  2. TIMIFY wird alle Professional Services in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit einem hohen Maß an Sorgfalt, Geschicklichkeit und Gewissenhaftigkeit erbringen, die von Personen angewandt werden, die in Bezug auf die Art der Dienstleistungen, die durch den Vertrag über Professional Services gefordert werden, qualifiziert, ausgebildet und erfahren sind.
  3. Alle Materialien und das geistige Eigentum der Professional Services, die im Rahmen des Vertrages über Professional Services produziert oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, müssen von TIMIFY entwickelt worden sein, und TIMIFY hat das Recht, die Eigentumsrechte und Lizenzen, die im Vertrag über Professional Services in Bezug auf diese Materialien und das geistige Eigentum der Professional Services festgelegt sind, zu übertragen.
  4. Zusätzlich zu den vereinbarten Gebühren erstattet der Kunde TIMIFY die angemessenen Auslagen und Kosten, die TIMIFY bei der Erbringung der Professional Services entstanden sind, vorausgesetzt, dass TIMIFY zuvor die schriftliche Genehmigung des Kunden für alle diese Kosten eingeholt hat.

2.  Genehmigung von Deliverables

  1. Nach der anfänglichen Fertigstellung stellt TIMIFY dem Kunden jedes Deliverable zur Überprüfung und Genehmigung zur Verfügung. Der Kunde wird unverzüglich prüfen und Abnahmetests durchführen, um festzustellen, ob das Deliverable mit den relevanten Spezifikationen, die in der Vereinbarung über Professional Services und in der zugehörigen Dokumentation festgelegt sind, übereinstimmt. Nach einer solchen Überprüfung wird der Kunde TIMIFY eine Freigabe erteilen, in der er angibt, dass er die Deliverables akzeptiert hat, oder eine Ablehnung, in der die möglichen Mängel der Deliverables detailliert aufgeführt sind.  
  2. Werden die Deliverables abgelehnt, wird TIMIFY mit dem Kunden die nächsten Schritte besprechen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Sobald eine solche Lösung erreicht ist, wird TIMIFY den Kunden erneut benachrichtigen, dass die Deliverables zur Inspektion und Prüfung bereit sind und der oben in diesem Absatz beschriebene Prozess wird wiederholt.
  3. Wenn TIMIFY Fehler und Mängel, die so schwerwiegend sind, dass die Deliverables nicht für den im Vertrag über Professional Services vereinbarten Zweck verwendet werden können, nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (oder eines anderen Zeitraums, auf den sich die Parteien einigen können) behebt, kann der Kunde den Vertrag über Professional Services kündigen.
  4. Verlangt der Kunde Änderungen an einem Deliverable, die nicht mit einer nicht erfolgten Abnahme zusammenhängen, so sind diese Änderungen oder die Auswirkungen dieser Änderungen zwischen den Parteien schriftlich als Änderungsauftrag zu dem betreffenden Auftrag zu vereinbaren. Jede Genehmigung eines Deliverables durch den Kunden gemäß diesem Abschnitt lässt das Recht des Kunden, andere Lieferungen abzulehnen, unberührt.

3.  Status des unabhängigen Auftragnehmers

  1. TIMIFY ist ein unabhängiger Auftragnehmer und weder TIMIFY noch ein Mitarbeiter von TIMIFY ist als Agent, Angestellter, gemeinsamer Angestellter oder Bediensteter des Kunden oder eines der verbundenen Unternehmen des Kunden anzusehen. 
  2. Der Kunde hat kein Recht, die Art und Weise oder die Mittel zu kontrollieren, mit denen TIMIFY Professional Services für den Kunden erbringt.
  3. TIMIFY und seine Subunternehmer haben das alleinige Recht, die Pflicht und das Ermessen, Mitarbeiter einzustellen, zu entlassen, zu disziplinieren, zu bewerten, zu beaufsichtigen, zu leiten, auszubilden, Arbeit zuzuweisen, Arbeitsplätze zu definieren, Arbeitsinhalte zu bestimmen, Arbeitsbedingungen auszuhandeln, Stundenaufzeichnungen zu führen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen, Leistungen und Versicherungen zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Arbeiterunfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung, die von jeder Gerichtsbarkeit, die für TIMIFY und seine Subunternehmer zuständig ist, gefordert werden, und alle anderen Arbeitsbedingungen für jeden ihrer jeweiligen Mitarbeiter zu bestimmen.

4.  Rechte an geistigem Eigentum

  1. Mit der vollständigen Zahlung der Gebühren für die Professional Services gewährt TIMIFY dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen die nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Änderung des geistigen Eigentums der Professional Services, ohne dass eine Identifizierung oder Zustimmung von TIMIFY erforderlich ist, und verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zu veranlassen, diese zu gewähren. 
  2. Um Zweifel auszuschließen, bezieht sich der obige Absatz nur auf solche Professional Services IP, die vollständig von TIMIFY oder Customization IP getrennt werden können. Ist dies nicht der Fall, darf der Kunde die Professional Services IP nur in Kombination mit und gemäß den Bedingungen eines individuellen Lizenz-Abonnementvertrags nutzen.
 

Section V. Partner Activities

1. Rechte und Pflichten der Partner

  1. Der Partner führt die Partneraktivitäten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch und ist nicht befugt, TIMIFY zu vertreten. Der Partner ist als selbständiger Unternehmer tätig und kann seine Tätigkeiten und Geschäftszeiten frei bestimmen. Der Partner wird die für die Partneraktivitäten notwendigen Betriebsmittel selbst beschaffen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Partner ist allein verantwortlich für Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge und ähnliche Beträge im Zusammenhang mit den Partneraktivitäten.
  2. Bei allen Partneraktivitäten wird der Name von TIMIFY als Eigentümer der Software offengelegt. Der Partner ist berechtigt, sich als TIMIFY Partner zu bezeichnen und das TIMIFY Markenzeichen in Verbindung mit Partneraktivitäten nach schriftlicher Zustimmung von TIMIFY zu verwenden.
  3. Der Partner kann die Software in sein eigenes Produkt- und Dienstleistungsportfolio integrieren, wie von den Parteien im Partnerangebot vereinbart.
  4. Für die Dauer des Vertrages kann dem Partner eine (kostenlose) Lizenz (NFR/not-for-resale) der Software für seinen eigenen Gebrauch sowie für Schulungs- und Präsentationszwecke zur Verfügung gestellt werden.
  5. Der Partner wird Mitarbeiter beschäftigen, die für die Vermarktung, Demonstration und den Vertrieb der Software sowie für die Unterstützung der Abonnenten bei der Installation, Wartung und Nutzung der Software geschult sind. Die Mitarbeiter des Partners müssen am Partnerprogramm von TIMIFY teilnehmen (siehe Art. 3. par. (3) unten).
  6. Der Partner wird die Software für die Abonnenten in der gehosteten Cloud-Anwendung von TIMIFY einrichten. Soweit für TIMIFY vorgesehen und von den Abonnenten gewünscht, umfasst die Einrichtung die Konfiguration und Parametrisierung der Software (d.h. die Anpassung der Software im Rahmen des bereitgestellten Standards, die ohne individuelle Programmierung oder Entwicklung erfolgen kann). Individuelle Entwicklungen und Anpassungen sind über die Developer Platform von TIMIFY vorzunehmen. 
  7. Die Software darf nur auf der Grundlage des jeweils gültigen Software-Lizenzvertrages, wie er in der Software angezeigt und von Zeit zu Zeit aktualisiert wird ("TIMIFY-Nutzungsbedingungen"), beworben und verkauft werden und der Partner wird sicherstellen, dass die Abonnenten diesen Nutzungsbedingungen zustimmen. Der Partner wird den Markt auf mögliche Lizenzverstöße (z.B. durch Überbeanspruchung von Abonnenten oder Angebote im Internet, die dem Partner bekannt werden) überprüfen und diese an TIMIFY melden.
  8. Der Partner wird die für die Partneraktivitäten geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Insbesondere wird der Partner keine kartellrechtlichen Vorschriften verletzen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Korruption und Verstöße gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs zu vermeiden. Der Partner verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) EU 2016/679, zu verarbeiten. Verstößt der Partner gegen solche gesetzlichen Vorschriften oder erhebt ein Dritter Vorwürfe oder Ansprüche, die sich auf den Verkauf oder die Vermarktung der Software durch den Partner beziehen, wie z.B., aber nicht beschränkt auf die vom Partner verwendeten Werbematerialien, wird der Partner TIMIFY für alle Kosten entschädigen und schadlos halten, die sich aus solchen Verstößen, Vorwürfen oder Ansprüchen ergeben.
  9. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Abonnenten sowie für die gesamte Kommunikation, Korrespondenz und Interaktion mit den Abonnenten im Zusammenhang mit der Software.
  10. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, stellt der Partner den Abonnenten einen bestimmten Service und technischen Support für alle Software-Abonnements des Partners zur Verfügung. Der Service und technische Support soll Fragen der Abonnenten klären und bei der Behebung möglicher technischer und administrativer Probleme der Abonnenten helfen ("First und Second Level Support"). TIMIFY unterstützt den Partner bei der Fehlersuche als "Third Level Support" nur in den Fällen, in denen der First und Second Level Support nicht in der Lage ist, ein Problem zu lösen, das auf TIMIFY zurückzuführen ist, von TIMIFY geliefert wurde und nur mit Hilfe von TIMIFY gelöst werden kann. 
  11. Die Partner leiten die Anfragen der Abonnenten an TIMIFY weiter, z.B. für die Entwicklung bestimmter Funktionen oder Add-ons, sowie andere Marktbeobachtungen.
  12. Der Partner darf und soll auch für andere Kunden tätig werden. Der Partner darf sich jedoch ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TIMIFY weder direkt noch indirekt an einem direkten Konkurrenzunternehmen von TIMIFY beteiligen oder Anteile an einem solchen Unternehmen halten. Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer durch den Partner für Partneraktivitäten bedarf der vorherigen Zustimmung von TIMIFY. 

2.  Rechte und Pflichten von TIMIFY

  1. TIMIFY gewährt dem Partner ein nicht-exklusives Recht, die Partneraktivitäten im vertraglich vereinbarten Gebiet durchzuführen. TIMIFY hat das Recht, im vertraglich vereinbarten Gebiet sowohl selbst als auch über andere Vertriebspartner zu agieren, einschließlich anderer Wiederverkäufer, Handelsvertreter, OEM-Partner, Systemintegratoren und Online-Vertrieb.
  2. TIMIFY stellt dem Partner (Präsentations-)Materialien über die Software zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Demo-Versionen der Software, Produktbeschreibungen, Informationen über Verkaufsstrategien sowie Werbematerialien, Gestaltungsrichtlinien und andere Informationen und Dokumente, die der Partner benötigt, um die Partneraktivitäten angemessen durchführen zu können. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verbleiben alle Materialien und Unterlagen im Eigentum von TIMIFY und sind nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben bzw. zu löschen, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurden.
  3. TIMIFY kann in regelmäßigen Abständen Schulungen anbieten, in denen die Mitarbeiter des Partners eine Anleitung für die Anwendung, den Verkauf und die Wartung der Software erhalten können. Die Schulungen sind Teil des Partnerprogramms und TIMIFY ist frei, die Schulungen nach eigenem Ermessen zu gestalten. TIMIFY kann nach eigenem Ermessen Schulungen in Schulungsräumen oder Online-Schulungen durchführen. Der Partner trägt die Reisekosten seiner Mitarbeiter für Präsenzschulungen. 
  4. TIMIFY behält sich das Recht vor, jederzeit zu kontrollieren und festzustellen, ob der Partner seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Während der Laufzeit des Vertrages sind TIMIFY und ihre Beauftragten unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von zehn Werktagen berechtigt, die Geschäftsunterlagen über den Verkauf der Software zu prüfen und Kopien davon anzufertigen. Die Prüfung findet in den Geschäftsräumen des Partners zu dessen üblichen Geschäftszeiten statt. Stellt sich heraus, dass der Partner schuldhaft gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen hat, trägt er die Kosten der Prüfung. Andernfalls tragen TIMIFY und der Partner jeweils ihre eigenen Kosten.
  5. TIMIFY gewährleistet auf eigene Kosten, dass die Rechte zum Betrieb und Verkauf der Software für die Dauer dieses Vertrages aufrechterhalten werden, soweit TIMIFY dies nach eigenem Ermessen für wirtschaftlich durchführbar und angemessen hält. 
  6. TIMIFY wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf software-spezifische Probleme des Partners, die dieser nicht ohne die Hilfe von TIMIFY lösen kann, reagieren und Unterstützung anbieten.

3.  Bestellungen, Auftragsabwicklung und Lieferung 


  1. (1)   Wenn der Partner an Unternehmenskunden verkauft, werden die Bestellungen des Partners elektronisch per E-Mail mit einem Bestellformular übermittelt, das die Parteien in der Partnervereinbarung vereinbaren. Eine Vereinbarung über das Abonnement der Software kommt durch die elektronische Bestätigung der Bestellung des Partners durch TIMIFY zustande.
  2. Wenn der Partner an SMB-Kunden verkauft, kann er eine Bestellung aufgeben, indem er ein neues Konto für das SMB anlegt. Die Bestellung wird mit der Aktivierung des Kontos angenommen, sofern das betreffende KMU nicht bereits TIMIFY-Kunde ist. In diesem Fall hat TIMIFY das Recht, eine Bestellung jederzeit abzulehnen, einschließlich der rückwirkenden Ablehnung, z.B. Deaktivierung des SMB-Kundenkontos. 
  3. TIMIFY stellt den Abonnenten die Software zur Verfügung, indem es das Konto des Abonnenten in seinem System aktiviert, was durch eine digitale Lizenz oder einen Produktschlüssel geschieht. 
  4. Die Überlassung der Software erfolgt nicht, wenn das betreffende Produkt Bundle zum Zeitpunkt des Bestelleingangs bei TIMIFY aus dem Bestand genommen wurde oder wenn unter Berücksichtigung der Interessen des Partners ein sonstiger sachlicher Grund zur Ablehnung der Bestellung oder Lieferung besteht. 
  5. Jeder Auftrag unterliegt diesen AGB. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Partners oder eines Dritten gelten nur, wenn TIMIFY ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
 

Section V. Open Source Software

  1. TIMIFY bestätigt, dass - nach bestem Wissen und Gewissen - alle Lizenzverpflichtungen, die für die in der Software enthaltenen Open Source Materialien gelten, vollständig erfüllt wurden. "Open-Source-Material" bezeichnet alle Software oder andere Materialien, die als "freie Software", "Open-Source-Software" oder unter ähnlichen Lizenz- oder Vertriebsbedingungen vertrieben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Apache-Lizenzen, BSD-Lizenzen, die GNU General Public Licence (GPL), GNU Lesser General Public Licence (LGPL), Mozilla Public Licence (MPL), die Netscape Public Licence, die Sun Community Source Licence (SCSL) und die Sun Industry Standards Licence (SISL).
  2. TIMIFY darf keine Copyleft-Open-Source-Materialien verwenden oder in einen Liefergegenstand der Professionellen Dienstleistungen einbeziehen. "Copyleft-Open-Source-Materialien" sind Open-Source-Materialien, die als Bedingung für die Nutzung oder Weitergabe des Open-Source-Materials erfordern würden, dass die Software in Quellcodeform offengelegt oder weitergegeben werden muss, für den Zweck der Erstellung abgeleiteter Werke lizenziert werden muss oder kostenlos weitergegeben werden darf.
  3. Auf Anfrage des Kunden wird TIMIFY dem Kunden eine Liste der Open-Source-Softwarelizenzen zur Verfügung stellen, die in der Software und/oder den professionellen Dienstleistungen verwendet werden können. Diese Liste ist zum Zeitpunkt der Herausgabe möglicherweise nicht vollständig, wird aber regelmäßig aktualisiert.